alltass - Alltagsorganisation und Assistenz
Mobile soziale Dienstleistungen in Tübingen und Karlsruhe
Organisatorisches
Das Angebot richtet sich vorrangig an Senioren, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Pflegegrad (im Alter von 18-110 Jahren), sowie an der Pflege beteiligte Angehörige und Freunde.
Wer (ohne Pflegegrad) aufgrund anderer besonderer Lebenslagen Entlastung im Alltag sucht, kann uns ebenfalls gerne kontaktieren.
Ein erstes Gespräch zu Kennenlernen (telefonisch, bei Interesse an regelmäßiger Unterstützung gerne auch bei Ihnen zu Hause) ist für Sie unverbindlich und kostenlos.
Tätig werden können wir im Raum Tübingen und Karlsruhe.
Möglichkeiten der Kostenerstattung
Pflegeversicherung
Ein Teil unserer Leistungen kann durch die Pflegeversicherung erstattet werden. Zu den Einzelheiten beraten wir Sie gerne persönlich.
Aufgrund von Landesverordnungen in Baden-Württemberg gibt es unterschiedliche Optionen, je nach Wohnort:
Raum Karlsruhe
Im Stadtkreis Karlsruhe ist alltass als Angebot zur Unterstützung im Alltag (§45 SGB XI) anerkannt.
- Manche unserer Leistungen können im Rahmen des Entlastungsbetrags (131€ / Monat) oder des Pflegesachbudgets (Umwidmung von Pflegesachleistungen) abgerechnet werden.
- Außerdem können ab Pflegegrad 2 Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege erstattet werden.
Auf Wunsch ist hier eine direkte Abrechnung mit Ihrer (gesetzlichen) Pflegekasse möglich.
Raum Tübingen
Im Raum Tübingen können ab Pflegegrad 2 Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege erstattet werden.
Persönliches Budget
Bei Menschen mit Behinderung ist eine Finanzierung für bestimmte Leistungen über das persönliche Budget möglich.
Berücksichtigung bei der Steuer
Sie erhalten von uns immer eine Rechnung. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsleistungen können anteilig bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, wenn Sie von einem anerkannten Dienstleistungsunternehmen oder einer (z. B. bei der Minijobzentrale) angemeldeten Haushaltshilfe erbracht werden.
Es können 20% der Kosten bis maximal 4.000€ pro Jahr bei Nachweis der Rechnung und des Überweisungsbelegs geltend gemacht werden.
Häufig gestellte Fragen
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Kontaktieren Sie uns gerne!
E-Mail: [email protected]
Web: www.alltass.de